Besondere Bedingungen für Sprachimmersionsprogramme

Stand: 05.06.2026

Diese besonderen Bedingungen gelten für Sprachimmersionsprogramme von Traveduca in Dénia, wenn diese zusätzlich zum Spanischunterricht weitere Leistungen wie Unterkunft, Transport, Verpflegung, Ausflüge oder kulturelle und externe Aktivitäten umfassen.

Diese Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Buchungsbedingungen und die Widerrufs-, Stornierungs- und Erstattungsbedingungen.

1. Beschreibung der Sprachimmersionsprogramme

Die Sprachimmersionsprogramme von Traveduca verbinden Spanischunterricht mit praktischer Anwendung der Sprache im Alltag und kultureller Integration in einem spanischsprachigen Umfeld.

Je nach konkretem Programm können folgende Leistungen enthalten sein:

  • Spanischunterricht.
  • Unterkunft.
  • Transportleistungen.
  • Verpflegung.
  • Ausflüge.
  • Kulturelle Aktivitäten.
  • Externe Freizeit- oder Integrationsaktivitäten.
  • Begleitende organisatorische Leistungen.

Die konkret eingeschlossenen Leistungen werden immer in der jeweiligen Programmbeschreibung angegeben.

2. Nicht enthaltene Leistungen

Nicht enthalten sind Leistungen, die in der Programmbeschreibung nicht ausdrücklich als eingeschlossen genannt werden.

Insbesondere können folgende Leistungen ausgeschlossen sein, sofern sie nicht ausdrücklich angegeben werden:

  • Flüge oder internationale Anreise.
  • Persönliche Ausgaben.
  • Reiseversicherung.
  • Krankenversicherung.
  • Nicht angegebene Mahlzeiten.
  • Nicht angegebene Transfers.
  • Nicht angegebene Ausflüge oder Aktivitäten.
  • Gebühren für Visa, Dokumente oder behördliche Verfahren.

3. Unterkunft

Wenn das Programm Unterkunft umfasst, werden Art, Lage, Dauer und wesentliche Merkmale der Unterkunft in der Programmbeschreibung angegeben.

Traveduca kann die Unterkunft selbst bereitstellen oder mit externen Unterkunftsanbietern zusammenarbeiten.

Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer verpflichtet sich, die Hausordnung, Sicherheitsregeln und Verhaltensregeln der Unterkunft einzuhalten.

Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig durch die Teilnehmerin oder den Teilnehmer verursacht werden, können dieser Person in Rechnung gestellt werden.

4. Transport

Wenn das Programm Transportleistungen umfasst, werden Art, Strecke, Treffpunkt, Uhrzeit und Bedingungen des Transports vor der Buchung angegeben.

Traveduca kann Transportleistungen selbst organisieren oder externe Transportunternehmen beauftragen.

Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer ist verpflichtet, pünktlich am vereinbarten Treffpunkt zu erscheinen. Bei Nichterscheinen oder erheblicher Verspätung besteht kein automatischer Anspruch auf Erstattung.

5. Verpflegung

Wenn Mahlzeiten im Programm enthalten sind, wird angegeben, welche Mahlzeiten eingeschlossen sind.

Besondere Ernährungsbedürfnisse, Allergien oder Unverträglichkeiten müssen vor der Buchung oder spätestens innerhalb der von Traveduca angegebenen Frist mitgeteilt werden.

Traveduca wird versuchen, diese Bedürfnisse zu berücksichtigen, kann aber nicht in jedem Fall garantieren, dass alle Sonderwünsche erfüllt werden können.

6. Ausflüge und externe Aktivitäten

Wenn Ausflüge oder externe Aktivitäten enthalten sind, werden deren wesentliche Merkmale vor der Buchung angegeben.

Bestimmte Aktivitäten können wetterabhängig, kapazitätsabhängig oder von externen Anbietern abhängig sein.

Traveduca kann bei berechtigtem Grund eine Aktivität durch eine gleichwertige Alternative ersetzen.

Wenn eine Aktivität aus Sicherheitsgründen, wegen höherer Gewalt, Wetterbedingungen oder Gründen, die außerhalb der Kontrolle von Traveduca liegen, nicht durchgeführt werden kann, wird Traveduca eine angemessene Alternative anbieten, soweit dies möglich ist.

7. Mindestteilnehmerzahl

Wenn ein Programm eine Mindestteilnehmerzahl erfordert, wird diese in der Programmbeschreibung angegeben.

Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Traveduca das Programm innerhalb der gesetzlich zulässigen und in der Programmbeschreibung angegebenen Frist stornieren.

In diesem Fall erhält die Teilnehmerin oder der Teilnehmer die Möglichkeit, auf einen anderen Termin umzubuchen oder eine Erstattung der geleisteten Zahlungen zu erhalten.

8. Änderungen vor Beginn des Programms

Traveduca kann unwesentliche Änderungen an Programmen vornehmen, wenn dies aus organisatorischen, technischen, wetterbedingten oder sicherheitsbezogenen Gründen erforderlich ist.

Wesentliche Änderungen werden der reisenden Person auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt.

Soweit gesetzlich vorgesehen, kann die reisende Person die Änderung akzeptieren, eine Ersatzleistung annehmen oder vom Vertrag zurücktreten.

9. Unterstützung während des Aufenthalts

Während eines Sprachimmersionsprogramms stellt Traveduca der reisenden Person eine Kontaktmöglichkeit für Unterstützung zur Verfügung:

Telefon: +34 611 833 390
E-Mail: traveeduca@gmail.com

10. Pflichten der Teilnehmerin oder des Teilnehmers

Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer verpflichtet sich:

  • Wahre und vollständige Angaben bei der Buchung zu machen.
  • Erforderliche Reisedokumente, Ausweisdokumente, Visa oder Versicherungen selbst zu prüfen und bereitzuhalten, sofern sie erforderlich sind.
  • Pünktlich zu Kursen, Transfers, Ausflügen und Aktivitäten zu erscheinen.
  • Sicherheits-, Haus- und Verhaltensregeln einzuhalten.
  • Lehrkräfte, andere Teilnehmende, Gastgeber, Unterkunftsanbieter, Transportanbieter und externe Dienstleister respektvoll zu behandeln.
  • Gesundheitliche Einschränkungen, Allergien oder besondere Bedürfnisse rechtzeitig mitzuteilen.

11. Gesundheit, Versicherung und persönliche Verantwortung

Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, über eine geeignete Krankenversicherung, Reiseversicherung oder sonstige Absicherung zu verfügen, sofern diese für den Aufenthalt erforderlich oder empfehlenswert ist.

Traveduca kann allgemeine Hinweise geben, übernimmt jedoch keine Verantwortung für fehlende oder unzureichende persönliche Versicherungen der Teilnehmerin oder des Teilnehmers.

12. Einordnung als Pauschalreise oder verbundene Reiseleistung

Wenn ein Sprachimmersionsprogramm mehrere Reiseleistungen umfasst, insbesondere Unterkunft und Transport, und diese gemeinsam, zu einem Gesamtpreis oder im Rahmen desselben Buchungsvorgangs gebucht werden, kann das Programm als Pauschalreise oder als verbundene Reiseleistung gelten.

In diesem Fall gelten zusätzlich die zwingenden gesetzlichen Rechte der reisenden Person.

Vor der Buchung werden die gesetzlich erforderlichen Informationen bereitgestellt.

13. Insolvenzabsicherung

Wenn das gebuchte Sprachimmersionsprogramm rechtlich als Pauschalreise oder als verbundene Reiseleistung einzustufen ist und eine Insolvenzabsicherung gesetzlich erforderlich ist, stellt Traveduca die entsprechenden Informationen vor der Buchung bereit.

Noch zu ergänzen, falls anwendbar:
Garant / Versicherung / Sicherungsgeber: [EINTRAGEN]
Policen- oder Garantienummer: [EINTRAGEN]
Kontakt des Garantiegebers: [EINTRAGEN]

14. Stornierung

Für Sprachimmersionsprogramme gelten die in der Programmbeschreibung angegebenen Stornierungsbedingungen sowie die Widerrufs-, Stornierungs- und Erstattungsbedingungen von Traveduca.

Da diese Programme Unterkunft, Transport, Verpflegung, Ausflüge oder externe Aktivitäten umfassen können, können bei Stornierungen nicht erstattungsfähige Kosten entstehen, insbesondere wenn Traveduca bereits verbindliche Verpflichtungen gegenüber externen Anbietern eingegangen ist.

15. Höhere Gewalt und unvermeidbare außergewöhnliche Umstände

Wenn außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände die Durchführung des Programms erheblich beeinträchtigen, gelten die gesetzlichen Rechte der reisenden Person.

Traveduca wird in solchen Fällen versuchen, angemessene Alternativen anzubieten und die betroffenen Personen so früh wie möglich zu informieren.

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